Mittels „Digitaler Zertifizierung“ kann bewiesen werden, dass ein elektronisches Dokument zum Zeitpunkt der Zertifizierung in der zertifizierten Form existiert hat.
Beim Erstellen einer Digitalen Zertifizierung wird ein eindeutiger „Fingerabdruck“ (Hashwert) eines Dokumentes berechnet, der gemeinsam mit einem Zeitstempel in einer Blockchain unveränderbar protokolliert wird.
Bei der Verifizierung werden die Daten aus der Blockchain abgerufen und mit den vorliegenden Informationen (Hashwert oder Transaktions-ID) abgeglichen.
Zum Erstellen einer Digitalen Zertifizierung hat der Nutzer ein Dokument auszuwählen und im nächsten Schritt auf die Schaltfläche „Erstellen“ zu drücken. Im Rahmen der Erstellung der Zertifizierung wird die Datei nicht auf den Server hochgeladen, sondern der Hashwert lokal im Browser errechnet.
Um die Digitale Zertifizierung zu einem späteren Zeitpunkt verifizieren zu können, ist das digital zertifizierte Dokument sicher und nachhaltig zu speichern. Empfohlen wird daher die Zertifizierung einer PDF-Datei, weil diese für unbeabsichtigte Änderungen nicht anfällig sind.
Nach dem die Informationen zur Zertifizierung des Dokuments in die Blockchain übernommen wurden, werden dem Nutzer die Ergebnisse (Zeitstempel, Hashwert, Transaktions-ID) angezeigt, die in Form einer Bestätigung (PDF-Datei) heruntergeladen werden können.
Zur Verifizierung, ob ein elektronisches Dokument der digital zertifizierten Version des Dokuments entspricht, hat der Nutzer das elektronische Dokument auszuwählen und im nächsten Schritt auf die Schaltfläche „Verifizieren“ zu drücken. Basierend auf dieser Eingabe werden die entsprechenden Daten in der Blockchain gesucht und angezeigt. Als Ergebnis der Verifizierung werden dem Kunden bei Übereinstimmung der Dokumente insbesondere der Zeitstempel, der Hashwert und die Transaktions-ID angezeigt. Entspricht die ausgewählte Datei nicht der zertifizierten Version, so wird dem Nutzer angezeigt, dass die gesuchte Datei in der Blockchain nicht gefunden werden konnte und in der vorliegenden Form nicht in dieser Form digital zertifiziert wurde.
Wenn dasselbe Dokument mehrfach digital zertifiziert wurde, existieren auch entsprechend mehrere Einträge. Dabei ist der älteste Eintrag der relevanteste.
Für die Verifizierung des elektronischen Dokuments ist es daher zwingend erforderlich, dass der Nutzer über die Datei, in der digital zertifizierten Form, verfügt.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH.